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Grundsatz meiner Honorargestaltung ist es, dass ich die Honorare transparent und fair gestalte.
Ich vereinbare, abhängig von Ihrem Anliegen, die folgenden Honorare: Honorar nach Gegenstandswert
Der Gegenstandswert richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit. Die Abrechnung erfolgt nach Maßgabe der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV).
Zeithonorar
Der zwischen uns vereinbarte Stundensatz orientiert sich an Bedeutung und Schwierigkeit der Angelegenheit. Die Abrechnung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart, zum Monatsende. Der abzurechnende Arbeitsaufwand wird mit einem Zeiterfassungsblatt nachgewiesen.
Auslagen
Neben den Honoraren entstehen nach Bedarf Auslagen für besondere Auskünfte und Beschaffung für Unterlagen.
Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sprechen Sie mich auf mein Honorar an. Ich nenne Ihnen dann vor Beginn meiner Tätigkeit die voraussichtlich entstehenden Kosten. |